Überstunden

Viele verschenken bares Geld bei Überstunden.
Überstunden
In Deutschland werden sehr viel Überstunden angeordnet, aber nicht bezahlt.

Wie verhält man sich da am Besten? Was ist also zu tun, wenn Sie zwar die Überstunden machen dürfen, aber keine Zahlung erhalten?

Häufigste Fehler

  • Nichts tun und einfach schleifen lassen.
  • Ausschlussfristen verpassen.
Zunächst ist zu beachten, dass Überstunden nur dann bezahlt werden, wenn diese angeordnet worden sind oder zumindest geduldet wurden.

Oftmals wird im Arbeitsvertrag festgeschrieben, dass Überstunden mit dem Lohn abgegolten seien.

Aber Achtung: Heißt es z.B. in einem Formularvertrag, - der Lohn beträgt 1.800 € bei 40 Stunden Wochenarbeitszeit und sämtliche Überstunden seien damit abgegolten, so geht dies zu weit.
Solch eine Klausel verstößt im Zweifel gegen das AGB-Gesetz und ist damit unwirksam.

Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie Ihre Überstunden ordentlich dokumentieren. Notfalls bestätigen Sie sich das gegenseitig mit Ihren Kollegen. Wichtig ist, dass keine Ausschlussfrist greift, das ist bei Tarifrecht oft der Fall. Sollte es eine Ausschlussfrist geben, müssen Sie Ihre Überstunden innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ab Fälligkeit geltend machen. Tun Sie dies nicht, verfallen diese.

Oft steht auch im Vertrag etwas zur Ausschlussfrist. Aber hier gilt wieder oben genanntes. Das muss auch wirksam sein. Eine zu kurze Ausschlussfrist im Formularvertrag wird von der Rechtsprechung als unwirksam angesehen.

Noch eine wichtige Info: Der Chef kann nicht einseitig bestimmen, dass ab sofort keine Überstunden mehr bezahlt werden. Wir sind hier im Vertragsrecht, in welchem immer zweit Vertragspartner zustimmen müssen, also auch Sie.

Wichtige Tipps

  • Überstunden dokumentieren.
  • Kleine Beweissicherung durch schriftliche Bestätigung der Kollegen.
  • Ausschlussfrist beachten, notfalls Chef um Bestätigung bitten.