Arbeitsvertrag

Oftmals gibt es unwirksame Klauseln, die dem Arbeitnehmer zu Gute kommen.
Arbeitsvertrag
Nicht einmal die meisten Arbeitgeber wissen, dass ihre Arbeitsverträge (teilweise) unwirksam sind.

Ständig ändert sich die Rechtsprechung mit der Folge, dass vom Arbeitgeber verwendete Klauseln im Arbeitsvertrag unwirksam werden können. Ist Ihr Arbeitsvertrag optimal?

Häufigste Fehler

  • Ausschlussfrist ohne Prüfung einfach anerkennen.
  • Auf Mehrleistungen verzichten, obwohl Vertrag Anspruchsgrundlage ist.
Durch den Arbeitsvertrag werden Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers geregelt. Das ist wichtig, denn wenn es um Streit oder Spannungen geht, wird immer erst einmal der Arbeitsvertrag herangezogen.

Es müssen aber rechtlich wirksame Vereinbarungen im Vertrag getroffen sein. Ist Ihr Vertrag in allen Punkten wirksam?

Beispiel: Im vorformulierten Vertrag heißt es, dass die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsvertrag muss innerhalb eines Monats ab Fälligkeit erfolgen. Danach seien diese Ansprüche ausgeschlossen.

Diese Klausel ist nach der Rechtsprechung unwirksam.


Tatsächlich gibt es viele Arbeitsverhältnisse, bei denen noch nicht einmal ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt. Wenn das bei Ihnen auch der Fall ist, sehen Sie sich doch bitte einmal das Nachweisgesetz an.

Danach haben Sie einen Rechtsanspruch darauf, dass die Rechte und Pflichten auch schriftlich fixiert sind.

Was, wenn der Arbeitgeber trotzdem keinen Arbeitsvertrag ausfertigt? Selbstverständlich ist auch ein mündlicher Arbeitsvertrag wirksam. Das Problem ist, Sie müssen beweisen, was man im Detail vereinbart hat. Das ist nicht weiter tragisch, wenn z.B. sowieso Tarifrecht gilt.
Ansonsten können erhebliche Probleme auftauchen, denn vor Gericht wird genauso oft die Unwahrheit gesagt, wie sonst auch.

Was ist mit Ihren Überstunden? Was ist mit dem Zusatzurlaub? Was ist mit dem Schadensersatz? Was ist mit der Fälligkeit des Lohnanspruchs usw.
Meistens werden vorformulierte Verträge verwendet. D.h. der Arbeitgeber hat einen vorformulierten Text, welchen er für seine Arbeitnehmer immer wieder verwendet und meistens auch nicht abändert.

Dabei vergisst der Arbeitgeber, dass solche Verträge der besonderen gesetzlichen Überprüfung unterliegen. (§ 305 ff BGB)

Weiteres Beispiel:
Unter Ziffer 6 heißt es in dem Arbeitsvertrag, dass der Arbeitnehmer pauschal für alle Schäden einzustehen hat, welche er schuldhaft verursacht!

Diese Klausel ist zu weitgehend und somit unwirksam! Sie verstößt nämlich gegen den Grundsatz im Arbeitsrecht, dass Arbeitnehmerhaftung eingeschränkt sein kann. (Wo gearbeitet wird, dürfen auch Fehler passieren) Zieht der Chef trotzdem einfach den Schaden vom Lohn ab, so handelt er rechtswidrig.

Was tun bei Unterzeichnung des neuen Arbeitsvertrages?

Wenn Sie einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen möchten, sollten Sie sich umgehend an einen erfahrenen Anwalt wenden. Dieser Anwalt benötigt den Arbeitsvertrag und kann Ihnen dann ganz schnell sagen, welche kritischen Klauseln in dem Vertrag enthalten sind. Faxen Sie, oder mailen Sie diese Unterlagen zum Anwalt zur Prüfung. Ist der Vertrag erst einmal unterzeichnet, so kann Sie dies bereits Ihr gutes Geld kosten.

Wichtige Tipps

  • Nicht alles glauben, was im Vertrag steht.
  • Arbeitsvertrag vom Anwalt checken lassen.
  • Wenn Ihre Arbeitskraft gefragt ist, können Sie nachverhandeln, d.h. den Arbeitsvertrag zu Ihren Gunsten ändern lassen.