Arbeitsvertrag und Ausschlussfrist

Wie Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag sich in Luft auflösen
Arbeitsvertrag
Die Ausschlussfrist und der Arbeitsvertrag

Immer wieder kommt es vor, dass berechtigte Ansprüche nur deshalb nicht mehr geltend gemacht werden können, weil gegen eine Ausschlussfrist verstoßen worden ist.

Im Arbeitsvertrag heißt es z.B.: Ansprüche aus diesem Vertrag müssen innerhalb von 3 Monaten ab Fälligkeit geltend gemacht werden.
Was passiert, wenn diese Frist nicht eingehalten wird. Achtung: Es passiert, dass dieser Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden kann. Das kann fatal sein.

Beispiel: Anstatt 174 Stunden pro Monat hat der Kraftfahrer jeden Monat 220 Arbeitsstunden. Bezogen auf ein Jahr sind das ganz schöne Summen. Verjähren tun diese Ansprüche normalerweise erst in 3 Jahren.

Vergisst der Kraftfahrer aber, die Forderungen geltend zu machen, so verfallen diese.

Nur wenn in einem sogenannten vorformulierten Vertrag zu kurze Verfallfristen "vorgeschrieben" wurden, ist die Ausschlussfrist unwirksam.

Problematisch sind oftmals auch tarifliche Ausschlussfristen. Diese sind im Zweifel wirksam und können vom Gericht nur bedingt geprüft werden.

Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

Adresse: RA Michael Borth, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
Tel: 0361 64433115
E-Mail: ra.borth@recht-nah.de
Sie haben eine allgemeine Frage an den Autor dieses Artikels? (es entstehen Ihnen keine Kosten)