Befristung der Agentur für Arbeit unwirksam?
Seminarankündigung
Selbst die Agentur für Arbeit arbeitet regelmäßig mit dem Instrument des befristeten Arbeitsvertrages.
Der Hintergrund ist klar. Man möchte sich Abfindungen ersparen. Läuft der Arbeitsvertrag aus, gibt es normalerweise keine weiteren Forderungen mehr.
Hauptargument war immer, dass die Befristung mit zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in Verbindung gebracht worden ist.
Dem hat das Bundesarbeitsgericht jetzt einen Riegel vorgeschoben.
Eine Befristung, welche deswegen erfolgt, weil die Agentur für Arbeit keine Mittel habe, welche über die Befristung hinausgehen, ist unwirksam.
Aus diesem Grunde werden wir ein Seminar speziell zu diesem Thema auflegen. Das erste Seminar findet am 25.05.2011 um 19.30 Uhr im Augustinerkloster in Erfurt statt. Ab Juli finden dann regelmäßig Seminare im Berliner Hauptbahnhof statt. (8.Stock; BORTH Rechtsanwälte)
Autoreninformation:
RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
Adresse: RA Michael Borth, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
Tel: 0361 64433115
E-Mail: ra.borth@recht-nah.de