Benachteiligung wegen Schwangerschaft

Wie kann man eine Benachteiligung vor Gericht glaubhaft machen?
Arbeitsvertrag
Benachteiligungen bei der Besetzung einer freien Stelle führen häufig zu Rechtsstreitigkeiten.
Besonders schwierig ist es eine Benachteiligung vor Gericht darzulegen.

Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu nun bezüglich einer Diskriminierung wegen des Geschlechts entschieden.
Die Klägerin war als Abteilungsleiterin bei dem beklagten Unternehmen beschäftigt.
Als die Stelle des "Vicepresidents" frei wurde, wurde diese mit einem Mann besetzt.
Vorher wurde die Klägerin vom Arbeitgeber auf ihre Schwangerschaft angesprochen.

Die schwangere Arbeitnehmerin begehrte die Zahlung einer Entschädigung, da sie sich aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt fühlte.

Sie trägt vor, den Posten wegen ihrer Schwangerschaft nicht erhalten zu haben.
Demgegenüber trägt das Unternehmen vor, es gäbe sachliche Gründe für die Auswahl des männlichen Bewerbers.

Nun stellt sich die Frage, wie man vor Gericht eine solche Diskriminierung glaubhaft macht.

Das BAG hat am 27.01.2011 entschieden, dass es ausreichend ist, wenn die Klägerin außer ihrer Schwangerschaft weitere Tatsachen vorträgt, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lässt.

Es sind laut BAG keine strengen Anforderungen an den Tatsachenvortrag zu stellen.
Trägt die Klägerin weitere Tatsachen vor, so greift die Vermutung, dass sie bei der Stellenbesetzung wegen des Geschlechts benachteiligt wurde, sofern der Arbeitgeber
von der Schwangerschaft wusste.

Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

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