Betriebsrats-Spezial Teil 2
Warum soll ich Betriebsratsmitglied werden?
Das Betriebsratsamt ist ein unentgeltliches Ehrenamt.
Der Betriebsrat darf daher weder Vor- noch Nachteile durch seine Tätigkeit bekommen.
Beispielsweise darf seine Tätigkeit nicht behindert werden.
Demgegenüber darf er auch keine Vergünstigungen bekommen.
Trotzdem ist nicht von der Hand zu weisen, dass das Betriebsratsamt einige Vorteile mit sich bringt.
Bis oben steht hier natürlich der Kündigungsschutz.
Ein Betriebsratsmitglied darf nicht ordentlich gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung, z.B. wegen Diebstahls ist natürlich immer möglich.
Zudem werden die Betriebsratsmitglieder für ihre Tätigkeit von der Arbeitsleistung befreit. Jedoch bedeutet dies natürlich nicht, dass sie Freizeit haben, sondern dass diese Zeit für Sitzungen, Schulungen etc. genutzt werden muss.
Dies ist schon ein weiterer Vorteil- Betriebsratsmitglieder erhalten spezielle Schulungen, was auch förderlich für die persönliche Weiterentwicklung ist. Neben den allgemeinen Betriebsratsschulungen können Betriebsratsmitglieder an speziellen Schulungen- beispielsweise zum Thema Arbeitsschutz- teilnehmen.
Für viele Betriebsratsmitglieder steht selbstverständlich die Repräsentation der Arbeitnehmer im Vordergrund. Er vermittelt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern um so deren Probleme zu lösen.
Dies sollte auch Ihr oberstes Ziel als Betriebsratsmitglied sein!
Dieser Artikel ist von Rechtsanwalt Borth. Die Kanzlei Borth hat schon zahlreiche Betriebsräte geschult.
Autoreninformation:

RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
Adresse: RA Michael Borth, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
Tel: 0361 64433115
E-Mail: ra.borth@recht-nah.de