Datenmißbrauch auch Verstoß gegen Arbeitsvertrag
Datenmißbrauch und Folgen
Was tun bei Datenmißbrauch des Arbeitgebers?
Inzwischen hat jedermann / jedefrau aus der Presse mitbekommen, dass Arbeitgeber hochsensible Daten an Dritte weiter gegeben haben, damit diese die Daten mit anderen Bankkonten abgleichen.
Erstaunlich ist, dass dies von den Betroffenen so einfach hingenommen wird. Immerhin ist ja auch aus der Presse bekannt, dass "gierige Menschen" Bankdaten an Dritte verkaufen, welche es weniger genau mit den Rechten nehmen. Da kann schon mal "versehentlich" etwas vom falschen Konto abgebucht werden. Und wer wird sich da schon wehren, wenn es um Kleinbeträge geht?
Fakt ist, dass in dem Fall, wo kein konkreter Verdacht gegen den Arbeitnehmer besteht, die Weiterangabe der Bankdaten zum Datenabgleich rechtswidrig ist.
Es liegt ein klarer Verstoß gegen den Arbeitsvertrag vor.
Aber nicht nur das. Es liegt auch ein klarer Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vor.
Danach kann Auskunft verlangt werden, an wen die Daten weiter gegeben wurden. Weiterhin kann Unterlassung solcher künftiger Weitergaben verlangt werden und schließlich kann Schadensersatz verlangt werden.
Meines Erachtens stehen die Chancen nicht schlecht, dass aufgrund bestehender Gesetze auch jetzt schon Schadensersatzansprüche zugestanden werden, zumal es sich nicht um eine unwesentliche Verletzung der Datenschutzbestimmungen handelt.
Folge: Nach dem Bundesdatenschutzgesetz kann es einen Schadensersatzanspruch geben. Auf jeden Fall sollte sichergestellt werden, dass die einmal an Dritte weiter gegebenen Daten auch wirklich dort gelöscht werden. Ansonsten droht die Gefahr, dass irgendwann einmal etwas von Ihrem Konto abgebucht wird, von dem sie bisher noch nichts wussten.
Autoreninformation:
RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
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