Die Ausschlussklausel
Achtung, damit Ihre Forderungen aus dem Arbeitsvertrag nicht veroren gehen
Beachten Sie unbedinge die Ausschlussfrist.
Was ist das? In Ihrem Arbeitsvertrag steht zB unter § 3, dass Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag innerhalb von 1 Monat geltend gemacht werden müssen.
Sie kommen erst jetzt darauf, dass vor 2 Monaten die Überstunden nicht richtig abgerechnet worden sind.
Wie ist die Rechtslage?
Sie haben Glück gehabt. Die Ausschlussfrist ist unwirksam, weil zu kurz.
Sie können also Ihre Überstunden noch geltend machen.
Aber Achtung: Oftmals sind die im Vertrag festgeschriebenen Ausschlussfristen wirksam. Das entscheidet die Rechtsprechung.
Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen, bevor diese verfallen.
Autoreninformation:

RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
Adresse: RA Michael Borth, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
Tel: 0361 64433115
E-Mail: ra.borth@recht-nah.de