Die Weltmeisterschaft und die Arbeitspflicht
Darf ich die WM während der Arbeitszeit mit verfolgen?
Diese Woche ist es endlich so weit- am 11. Juni beginnt die lang herbei gesehnte WM.
Und am Sonntag steht auch unsere ELF das erste Mal auf dem Rasen.
Dieses Spiel werden wohl Millionen Deutsche vor dem Fernseher mit verfolgen...
Doch, was ist mit den anderen Spielen- die nicht an einem Sonntag stattfinden, wie z.B. das darauf folgende Spiel unserer Nationalelf?
Darf ich die WM- Spiele an der Arbeit mit verfolgen?
Grundsätzlich kann es natürlich Ärger geben, wenn man während der Arbeitszeit die Spiele im TV, Radio oder Internet mitverfolgt.
Schließlich liegt hier meistens eine Beeinträchtigung der Arbeitsleistung vor, was unter Umständen sogar zu einer Abmahnung führen kann.
Daher sollte man dies stets mit dem Arbeitgeber absprechen.
Ist der Arbeitgeber nicht damit einverstanden, dass während der Arbeitszeit das Spiel mitverfolgt wird, muss dies respektiert und "normal" gearbeitet werden. Ein Anspruch darauf, die WM mit verfolgen zu dürfen besteht natürlich nicht.
Während einer Liveübertragung im Fernsehen kann wohl kaum davon ausgegangen werden, dass die Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung wie gewöhnlich erbringen.
Dies gilt sowohl für TV-, als auch für Radioübertragungen.
Eine andere Möglichkeit ist es, mit dem Chef zu vereinbaren, dass während des Spiels die Arbeitszeit ganz unterbrochen wird und danach nach gearbeitet wird. Aber wie bereits gesagt- hierauf gibt es keinen Anspruch. Auch ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet stundenweise Urlaub zu gewähren.
Wenn man den ganzen Tag frei machen möchte, muss dies natürlich auch mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Ein Anspruch besteht ebenfalls nicht, wenn man im Betrieb gebraucht wird.
Unentschuldigt nicht zu erscheinen, ist natürlich absolut tabu und kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Weiterhin ist wichtig zu beachten, dass die sogannten "Live- Ticker" im Internet unter "private Nutzung" fallen und dies in vielen Firmen verboten ist.
Und noch ein Tipp:
Natürlich sollte man während der Fußballzeit vorsichtig mit Alkohol umgehen, wenn man am nächsten Tag arbeiten muss. Fehlt man, weil man wegen Restalkohol nicht arbeitsfähig ist, entfällt der Anspruch auf Lohn.
Autoreninformation:
RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
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