Dienstwagen I
Was ist überhaupt ein "Dienstwagen"?
In vielen Firmen bekommen Mitarbeiter einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt.
Dies klingt zwar zunächst gut, aber es sind zahlreiche rechtliche Fragen damit verbunden-
wie z.B. Wann zählt ein PKW als Firmenwagen? Wann muss ich ihn zurück geben? Wer haftet für Schäden? und so weiter und so weiter...
Sie sehen- es ist gar nicht so einfach mit dem Dienstwagen.
Zunächst einmal wollen wir darstellen, was überhaupt ein Dienstwagen ist und wann man Anspruch darauf hat.
Ein Dienstwagen- auch Firmenwagen genannt- steht im Eigentum des Arbeitgebers oder ist von diesem geleast.
Der Dienstwagen wird dem Arbeitnehmer ständig zum Gebrauch überlassen.
Sind und Zweck der Zurverfügungstellung ist, dass bestimmte Arbeitnehmer,
wie z.B. Außendienstmitarbeiter, ständig flexibel sein müssen und so dauerhaft
einen PKW zur Verfügung haben.
Weiterhin gilt es auch als "Statussymbol" für das Unternehmen, da auch viele Mitarbeiter der "Führungsebene" einen Dienstwagen haben.
Das ist jedoch nicht alles- , besondere Bedeutung erlangt der Dienstwagen, wenn er auch zu privaten Zwecken genutzt werden darf.
Er ist dann eine Sachleistung neben dem Lohn und zählt als Teil der Vergütung.
Dies ist wichtig für zahlreiche Rechtsfragen rund um den Dienstwagen.
Ein Anspruch auf den Dienstwagen ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder aus einer gesonderten Dienstwagenvereinbarung.
Gibt es hier keine Regelung, besteht kein Anspruch.
Ausnahmsweise kann sich jedoch doch ein Anspruch aus dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben.
Voraussetzung ist, dass bestimmten Mitarbeitern einer Ebene generell Firmenwagen zu Verfügung gestellt werden und nur ein Mitarbeiter ohne sachlichen Grund ausgenommen ist.
Weitere Informationen rund um den Firmenwagen finden Sie im Artikel "Dienstwagen II".
Autoreninformation:
RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
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