Ferienjobs
Wer darf arbeiten?
Gerade jetzt in den großen Sommerferien, möchten viele Jugendliche einen Ferienjob aufnehmen, um ihr Taschengeld aufzubessern. Doch was gibt es hierbei zu beachten?
Grundsätzlich sind die sogenannten "Mini-Jobs" bis 400 Euro steuerfrei.
Auch Sozialversicherungsbeiträge sind hier noch nicht zu zahlen.
Jedoch geht es bei den Ferienjobs vorrangig um den Schutz des Minderjährigen.
Näheres regelt hierbei das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Danach dürfen Jugendliche unter 13 Jahren gar nicht arbeiten (§ 5 Jugendarbeitsschutzgesetz).
Für Minderjährige zwischen 13 und 15 Jahren ist die Zustimmung der Eltern notwendig.
Sie dürfen allerdings lediglich leichte, für Kinder geeignete Tätigkeiten ausführen. ( § 5 Abs. 3 JArbSchG).
Jugendliche (Personen zwischen 15 und 18 Jahren) dürfen einer Ferientätigkeit nachgehen, die maximal 4 Wochen dauert (§ 5 Abs. 4 JArbSchG).
Nach § 8 JArbSchG darf die Arbeitszeit hierbei allerdings nicht 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche überschreiten.
Weiterhin schreibt § 14 JArbSchG vor, dass die Arbeitszeit nur zwischen 6 und 20 Uhr liegen darf. Einige Ausnahmen gelten für Jugendliche ab 16 Jahren.
Für Jugendliche ab 16 Jahren, die in der Landarbeit während der Erntezeit ihre Ferienarbeit verrichten gilt eine Höchstarbeitszeit von 9 Stunden pro Tag und 85 Stunden pro Doppelwoche.
Sobald der Schüler das 18. Lebensjahr erreicht, unterliegt er nicht mehr dem JArbSchG- unabhängig davon, ob er schon einen Schulabschluss hat oder nicht.
Er kann dann sowohl in den Ferien, als auch nach der Schule einen Job ausüben.
Und ein wichtiger Tipp für die Eltern:
Achten Sie unbedingt darauf, dass ihr Kind den Freibetrag für das Kindergeld nicht überschreitet!
Verdient Ihr Kind mehr als 8.004 Euro im Jahr, erhalten sie kein Kindergeld und müssen das bereits erhaltende für das Jahr zurück zahlen.
Autoreninformation:
RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
Adresse: RA Michael Borth, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
Tel: 0361 64433115
E-Mail: ra.borth@recht-nah.de