Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft
Welche Möglichkeiten bestehen?
Häufig wird vor Gericht darüber gestritten, ob eine Person Arbeitnehmer oder Selbstständiger ist.
Dies ist besonders wichtig, da nur für den Arbeitnehmer das Arbeitsrecht gilt-
so genießt beispielsweise nur der Arbeitnehmer den Kündigungsschutz aus dem Kündigungsschutzgesetz oder erhält Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Kurzum- nur der Arbeitnehmer unterliegt den arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften.
Doch welche Möglichkeit hat man um die Arbeitnehmereigenschaft klären zu lassen?
Es besteht die Möglichkeit eine sogenannte Statusklage beim Arbeitsgericht einzureichen.
Diese Möglichkeit steht jedem Mitarbeiter -ohne konkreten Streitanlass- zu.
Will man diese Möglichkeit wahrnehmen, so muss man Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung, dass ein Arbeitsverhältnis besteht, erheben.
Die Arbeitnehmereigenschaft wird aber häufig auch in anderen Prozessen indirekt geprüft
-beispielsweise bei einer Kündigungsschutzklage.
Auch eine als "freier Mitarbeiter" eingestellte Person kann sich an das Arbeitsgericht wenden, wenn sie der Meinung ist, sie sei Arbeitnehmer.
Dies ist zum Beispiel denkbar, wenn sie sich dagegen wehren will, dass ihr Vertrag beendet wird.
Das Arbeitsgericht hat dann zu prüfen, ob der "freie Mitarbeiter" nicht doch Arbeitnehmer ist und die Beendigung des Vertrages den Voraussetzungen einer arbeitsrechtlichen Kündigung genügen muss.
Bejaht das Arbeitsgericht die Arbeitnehmereigenschaft, so wird der "freie Mitarbeiter" zum Arbeitnehmer und der "Auftraggeber" wird zum Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber kann sich dann
nicht darauf berufen, er wollte gar keine Arbeitsvertrag abschließen und der Vertrag sei nichtig.
Ein Arbeitsvertrag besteht und der Mitarbeiter kann sich auf alle Schutzrechte berufen- Kündigungsschutz, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall... ZEIT fürs Handeln
Autoreninformation:
RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
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