Fortbildungskosten

Wer zahlt die Kosten einer Fortbildung?
Arbeitsvertrag
In vielen Branchen und Berufen sind Fortbildungen von großer Bedeutung.

Spezialisierte Fachkräfte können besser im Betrieb eingesetzt werden und auch für den eigenen Werdegang sind Fortbildungen von Vorteil.

Doch wie sieht es mit den Kosten für die Fortbildung aus?
Wer zahlt? Arbeitgeber? Arbeitnehmer? Beide?

Im Grundsatz muss der Arbeitgeber die Kosten der Weiterbildung zahlen.

Hierzu zählen nicht nur die Ausbildungs- und Unterkunftskosten, sondern auch die Weiterzahlung des Gehaltes. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können natürlich auch frei vereinbaren, ob und wie die Kosten zu tragen sind.

Auch kann in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag geregelt sein, wer welche Kosten zu tragen hat.

In der Regel wird dies der Arbeitgeber sein- vor allem, wenn er die Weiterbildung veranlasst hat.
Eine gesetzliche Festlegung gibt es allerdings nicht.



Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

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