Frauenquote und Arbeitsrecht

Blick zurück zu Versprechen
Arbeitsvertrag
2012 war arbeitsrechtlich ein spannendes Jahr. Besonders die Diskussion um die Frauenquote hat sich durch das gesamte Jahr gezogen.
Bereits im Oktober 2011 hatten sich nun die DAX- Konzerne dazu verpflichtet mehr Frauen in Führungspositionen einzusetzen. Zunächst war dadurch die Diskussionen um eine gesetzliche Frauenquote vom Tisch.

Problematisch ist jedoch, dass die "Verpflichtung" der DAX- Konzerne keine wirkliche Verpflichtung, sondern eher ein Versprechen ist. Bis zum Jahre 2020 wollen sie die Quote der weiblichen Führungskräfte auf bis zu 35 % anheben.

Es handelt sich hierbei keineswegs um eine allgemeinverbindliche Regelung für alle Unternehmen, sondern um individuelle Zielsetzungen einzelner Unternehmen.

Zumindest in diesen Unternehmen soll sich nun einiges tun:

Mehr Frauen sollen in den Positionen des mittleren und höheren Managements eingesetzt werden. Zudem sollen sie die Möglichkeit haben Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen, indem die Betriebskindergärten ausgebaut werden. Auch sollen Frauen mehr Trainee-Stellen bekommen.

Vielen Beteiligten reicht dies schon aus- den Verfechtern einer gesetzlichen Frauenquote geht diese "Lösung" jedoch noch lange nicht weit genug.

Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

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