Freier Mitarbeiter

Unterscheidung zwischen Freien Mitarbeitern und Arbeitnehmern
Arbeitsvertrag
Eine Unterscheidung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern ist häufig von Bedeutung.
Beispielsweise spielt Sie eine Rolle beim Kündigungsschutz.
Ein Abgrenzung kann im Einzelfall sehr schwierig sein.
Im Gegensatz zum Arbeitnehmer ist der freie Mitarbeiter selbstständig für ein fremdes Unternehmen tätig. Dies geschieht auf dienst- oder werkvertraglicher Basis.

Das Merkmal "Selbstständigkeit" ist also das Hauptabgrenzungskriterium.
Der Arbeitnehmer ist nicht selbstständig, sondern persönlich vom Arbeitgeber abhängig.

Ob jemand selbstständiger freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
Jedoch gibt es viele Indizien, die für die eine oder andere Seite sprechen.

Der Arbeitnehmer ist in die Organisation eines Betriebes eingebunden.
Das "Wo? Wann? Wie?" seiner Tätigkeit wird vom Arbeitgeber bestimmt.
Ein Indiz für Selbstständigkeit ist beispielsweise das Tätigwerden für verschiedene Unternehmen.

Die Frage ob jemand Arbeitnehmer oder Selbstständiger ist muss oft vor dem Arbeitsgericht geklärt werden, da bestimmte Schutzgesetze nur für Arbeitnehmer gelten.
Außerdem hat der freie Mitarbeiter eine eigenes Unternehmerrisiko- der Arbeitnehmer nicht.

Also ein Tipp:
Sollte es zu einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht kommen, ist es in der Regel günstiger Arbeitnehmer zu sein- so genießen Sie Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen etc.

Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

Adresse: RA Michael Borth, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
Tel: 0361 64433115
E-Mail: ra.borth@recht-nah.de
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