Hitzefrei
Schwitzen bei der Arbeit
Endlich ist der Sommer zurück nach Deutschland gekehrt.
Doch bei dieser Hitze- teilweise Temperaturen von über 35 °C- ist es oft eine Qual an die Arbeit zu gehen. Daher fragen sich sicher viele, ob es einen Anspruch auf "Hitzefrei" gibt...
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes gibt es keinen Anspruch darauf, ab einer bestimmten Temperatur frei zu bekommen. Auch taucht in keiner Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes irgendein Richtwert auf, ab wann man nicht mehr arbeiten müsse.
Jedoch ist der Arbeitgeber aus Arbeitsschutzgründen dazu verpflichtet den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass keine Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter entstehen (§ 618 BGB).
Klare Vorschriften über Höchsttemperaturen fehlen jedoch im Gesetz.
Die Arbeitsstättenverordnung spricht lediglich von "gesundheitlich zuträglichen Raumtemperaturen".
Der Arbeitgeber ist daher, vor allem bei besonders hitzelastigen Arbeiten verpflichtet, beispielsweise durch Rollläden, Abhilfe zu schaffen. Auch kann er seinen mit Arbeitnehmern durch kühle Getränke oder Regelungen der Arbeits- bzw. Pausenzeiten entgegen kommen.
Eine Raumtemperatur von 26 °C kann noch als angemessen gesehen werden- jedoch hängt es selbstverständlich auch von Art und dem Ort der Tätigkeit ab.
Sollte es unerträglich heiß werden, darf man natürlich nicht einfach die Arbeit niederlegen.
Dies kann als Arbeitsverweigerung gewertet werden.
Und noch ein Tipp:
Ist es aus gesundheitlichen Gründen- beispielsweise Herz- Kreislaufprobleme- nicht möglich bei starker Hitze zu arbeiten sollte man sich ein ärztliches Attest besorgen, was dies bestätigt.
Autoreninformation:
RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
Adresse: RA Michael Borth, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
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