Immer wieder Probleme mit der Ausschlussfrist
Was passiert durch die Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag?
ACHTUNG bei AUSSCHLUSSFRISTEN im ARBEITSRECHT
Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer ihre Ansprüche nicht mehr geltend machen können, da die Ausschlussfrist bereits abgelaufen ist.
Manchmal helfen hier kleine Dinge, wie z.B. ein einfaches Schreiben an den Arbeitgeber, dass man doch bitte für die Zeit ........... die Überstunden abrechnen möge.
Das muss auch aus Beweisgründen unbedingt schriftlich erfolgen. Ein einfaches formloses Schreiben genügt, wobei Sie sich eine Kopie fertigen sollten. Im Zweifel müssen Sie nämlich nachweisen, dass Sie innerhalb der Ausschlussfrist Ihre Ansprüche geltend gemacht haben.
Wenn möglich beziffern Sie die Ansprüche, denn die Rechtsprechung stellt relativ hohe Anforderungen an die Geltendmachung der Ansprüche.
Autoreninformation:
RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
Adresse: RA Michael Borth, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
Tel: 0361 64433115
E-Mail: ra.borth@recht-nah.de