Krankmeldung

Pflichten als Arbeitnehmer
Arbeitsvertrag
"Mir geht´s nicht so gut!" - Einfach daheim bleiben geht nicht.
Und selbst wenn man richtig krank ist, gibt es gewisse Regeln und Fristen an die man sich halten muss. Tut man dies nicht, muss man mit Konsequenzen rechnen,  bis hin zur Kündigung.
Der erste Schritt sollte immer die Information an den Chef sein.

Dies muss im Regelfall am selben Tag- zu Beginn der Arbeitszeit geschehen.

Der Arbeitgeber muss sich auf den Ausfall einstellen und für Ersatz sorgen können. Daher reicht eine Mitteilung "irgendwann im Laufe des Tages" nicht aus. Die Mitteilung kann per Telefon, Fax, E- Mail etc. geschehen.

Am nächstes Arbeitstag muss man ein Attest vorlegen, falls man länger als drei Tage erkrankt ist. Allerdings muss man beachten, dass im Arbeits- oder Tarifvertrag eine andere Frist für die Vorlage eines Attestes vorgesehen sein kann. Diese Regelung geht dann der Drei- Tages- Frist vor.

Sollte Ihr Arbeitgeber ernsthafte Zweifel an ihrer Erkrankung haben, ist er durchaus berechtigt sofort ein ärztliches Attest zu verlangen. Auch steht es ihm offen, sich an die Krankenkasse zu wenden und eventuell ein ärztliches Gutachten über Ihre Arbeitsunfähigkeit anzufordern. (Medizinischer Dienst der Krankenkassen)

Sollte sich die im Attest angegebene Krankheitsdauer ändern, müssen Sie wieder umgehend ihren Arbeitgeber informieren und ein neues Attest nachreichen.

Verletzen Sie Ihre Pflicht zur Meldung und zur Vorlage des Attestes, so  rechtfertigt dies eine Abmahnung und bei Wiederholung sogar eine Kündigung.

Noch ein wichtiger Tipp: Viele Arbeitnehmer denken, dass nach Ablauf der Lohnfortzahlung keine Meldung mehr an den Chef notwendig ist, da dieser ja sowieso nicht mehr zahlen müsse. Das ist falsch! Auch nach den 6-Wochen hat der Chef Anspruch auf Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Hier gibt es entsprechende Rechtsprechung, welche dies bestätigt hat. Reagiert man hier auf eine Abmahnung nicht, so kann eine Kündigung folgen.


Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

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