Krankmeldung auch nach 6-Wochen?

Muss die Krankmeldung auch nach sechs Wochen abgegeben werden?
Arbeitsvertrag
Krankmeldung auch nach Ablauf von 6 Wochen?

Der Arbeitnehmer ist bereits 6 Wochen krank. Der Arzt erzählt ihm, dass er jetzt keine Krankmeldung mehr für den Arbeitgeber bekomme. Dies würde jetzt über die Krankenkasse laufen.

Der Arbeitgeber besteht aber darauf, dass weiterhin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes vorgelegt wird.

Was stimmt denn nun?
Obwohl es wohl übliche Praxis ist, dass nach Ablauf der 6-Wochen der Arbeitnehmer nicht mehr auf die Vorlage eines ärztlichen Attestes besteht, da er zum einen von der Krankenkasse informiert wird, zum anderen auch kein Lohn mehr nach Lohnfortzahlungsgesetz mehr bezahlt wird.

Rechtlich gesehen besteht gleichwohl die Verpflichtung, weiterhin Krankmeldungen an den Arbeitgeber zu senden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 24.04.1996.

Begründet wird dies damit, dass der Arbeitgeber disponieren können soll, wie es mit der künftigen Arbeitsaufteilung steht.

Also Achtung: Erhalten Sie die Aufforderung vom Arbeitgeber, auch nach 6-Wochen noch die Bescheinigungen vorzulegen, folgen Sie dieser Aufforderung unbedingt, da ansonsten eine Pflichtverletzung gegeben ist. (Abmahnung etc.)

Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

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