Leiharbeit
Was man über Leiharbeit wissen sollte...
In Deutschland ist die sogenannte Leiharbeit stark verbreitet.
Mittlerweile gibt es über 10.000 Leiharbeitsfirmen in Deutschland.
Daher soll nun einmal die Grundstruktur der Arbeitnehmerüberlassung beleuchtet werden.
Bei der sogenannten "Leiharbeit" handelt es sich um eine Dreier-Konstellation.
Die Leiharbeitsfirma (Verleiher) "leiht" einem Unternehmen (Entleiher) einen Arbeitnehmer.
Wichtig ist hierbei, dass das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und der Verleiher- Firma geschlossen wird.
Dies bedeutet, dass kein Arbeitsverhältnis zum Entleiher- Betrieb besteht.
Dieses Unternehmen hat jedoch das Weisungsrecht und muss auch die Fürsorgepflicht einhalten.
Andere Verpflichtungen, wie z.B. die Lohnzahlung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Zahlung der Sozialabgaben obliegen der Leiharbeitsfirma.
Und hier noch ein wichtiger Tipp:
Bereits ab dem ersten Einsatztag in einem Unternehmen haben Sie Anspruch auf die im dortigen Betrieb üblichen Arbeitsbedingungen.
Hierzu zählen nicht nur die Arbeitszeit und der Urlaub, sondern auch Zuschlagszahlungen oder gewisse "Extras" wie beispielsweise das Bereitstellen eines Firmenwagens.
Autoreninformation:
RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
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