Mediation im Unternehmen

Neue Wege der Konfliktlösung
Arbeitsvertrag
Die sogenannte "Mediation" wird immer häufiger genutzt um eine Streitschlichtung herbei zu führen. Auch soll bald ein Mediationsgesetz in Kraft treten.
Häufig fragen sich Arbeitgeber, ab wann sie einen Konflikt mit einem Mitarbeiter über die Mediation lösen können.

Wichtig zu wissen ist zunächst, dass die Mediation freiwillig ist.
Die Mediation kann zwar zur Streitschlichtung führen, jedoch wird hierbei nicht "gekämpft", wie einem streitigen Gerichtsverfahren.

Die Parteien müssen nicht nur bereit zur Verhandlung sein, sondern auch an einer einvernehmlichen Lösung mitarbeiten.

Beide Seiten erhalten während der Mediation die Möglichkeit ihren Standpunkt vorzutragen. Der Mediator versucht hierbei die Hintergründe zu erkunden, die bei einem normalen Gerichtsverfahren meistens verborgen bleiben.

Jedoch ist die Mediation keinesfalls unverbindlich! Am Ende steht eine verbindliche Vereinbarung. Wie diese aussehen soll, erarbeiten die beiden Seiten gemeinsam und nicht etwa eine übergeordnete Person, wie zum Beispiel ein Richter.

Die Mediation kann jedoch auch ohne Ergebnis enden. Dann wird das gerichtliche Verfahren ganz normal begonnen bzw. fortgesetzt.

Vorteil der Mediation in einer Unternehmung ist, dass die typischen "Machtpositionen" durch den Mediator gelöst werden. Auch ein schüchterner, zurückhaltender Arbeitnehmer kann seinen Standpunkt offen vortragen.

Tipp für die Arbeitsrechtswelt: Eine Mediation ist nur sinnvoll, wenn auch tatsächlich beide Seiten an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses interessiert sind.

Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

Adresse: RA Michael Borth, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
Tel: 0361 64433115
E-Mail: ra.borth@recht-nah.de
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