Rückzahlung von Fortbildungskosten
Kündigung in Probezeit u Fortbildungskosten
Können Fortbildungskosten zurückgefordert werden, obwohl bereits in der Probezeit vom Arbeitnehmer gekündigt wurde?
Während der Probezeit wurden mehrtägige Schulungen durchgeführt. Im Arbeitsvertrag ist eine Klausel enthalten, wonach bei Eigenkündigung die Schulungskosten zurück zu erstatten sind.
Es stellt sich die Frage, ob eine Rückzahlungspflicht auch dann besteht, wenn das Arbeitsverhältnis bereits in der Probezeit gelöst wird.
Sinn und Zweck einer Probezeit ist es, sich zunächst einmal das Arbeitsverhältnis genau anzusehen und dann zu entscheiden, ob man daran festhalten möchte, oder mit einer sehr kurzen Kündigungsfrist (2 Wochen) das Arbeitsverhältnis beenden möchte.
Durch eine entsprechende Rückzahlungsverpflichtung würde genau dies unterlaufen. Es gibt daher entsprechende Rechtsprechung, wonach in einem solchen Fall die Rückzahlungspflicht unangemessen wäre und somit nicht besteht.
Hinzu kommt, dass bei nur mehrtägigen Schulungen die Rechtsprechung sowieso nicht immer davon ausgeht, dass diese zu einer umfassenden Rückzahlung führt.
Im Zweifel sollte eine Rückzahlung verweigert werden. Der Arbeitgeber sollte die Probezeit abwarten, bevor größere Schulungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Autoreninformation:
RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
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