Urlaubsabgeltung trotz Krankheit?

Hinweis auf Urteil des Europäischen Gerichtshofes
Arbeitsvertrag
Wir erinnern nochmals an ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Thema Urlaubsabgeltung, welches für Aufsehen gesorgt hat.
Vielleicht haben Sie sich schon gefragt, was passiert, wenn Sie sehr lange krank sind und deshalb Ihren Urlaub nicht nehmen können.

Bisher erhielten Sie in einer solchen Situation einen finanziellen Ausgleich.
Dieser konnte sogar für Urlaub aus mehreren Jahren gezahlt werden.

Doch damit ist nun nach dem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofes Schluss.

Der Urlaub bzw. sein Ausgleich kann nur noch innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Danach verfällt der Anspruch.

Dieses Urteil bedeutet eine starke Beschränkung des Urlaubsanspruches.

Hintergrund des Urteils war ein Mann, der im Jahre 2002 einen Herzinfarkt erlitt. Er wurde arbeitsunfähig. Das Arbeitsverhältnis endete allerdings erst im Jahre 2008. Nun verlangte der Mann Abgeltung für den Jahresurlaub  aus den Jahren 2006 bis 2008, den er aufgrund der Erkrankung nicht nehmen konnte.

Sowohl das Landesarbeitsgericht Hamm, als auch der EuGH schoben dem einen Riegel vor.

Der EuGH führte aus, dass ein solcher Anspruch nicht unbegrenzt möglich sei. Schließlich diene der Urlaub dazu, sich von der Arbeit zu erholen und diesen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu nutzen.

Dieser Zweck ist jedoch nicht mehr nach mehreren Jahren zu erreichen. Daher müsse der Abgeltungsanspruch eine zeitliche Grenze haben.

Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

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