Verhalten während der Krankschreibung

Bettruhe? Einkäufe? Spaziergänge?
Arbeitsvertrag
Sicher hat sich jeder schon einmal die Frage gestellt, was man alles tun darf, wenn man krank geschrieben ist.

Natürlich sollte man dem Chef nicht auf der nächsten Kirmes begegnen.
Aber wie sieht es mit Einkäufen, Kurzreisen, Spaziergängen etc. aus?
Selbstverständlich muss man nicht den ganzen Tag zu Hause im Bett liegen- sofern der Arzt dies nicht verordnet hat.

Grundsätzlich ist alles erlaubt, was den Heilungsprozess nicht gefährdet.

Längere Abwesenheit von Zuhause sollte allerdings mit dem Arzt abgesprochen sein.
Auch ist es sinnvoll, gewisse Aktivitäten oder Fahrten mit dem Chef abzusprechen?

Schließlich muss man immer damit rechnen, gesehen zu werden.

Tipp:
Im schlimmsten Fall kann Ihnen eine verhaltensbedingte Kündigung drohen, wenn ihr Chef davon ausgeht, dass Sie nur "simulieren" und gar nicht wirklich erkrankt sind.
Dies lässt sich mit einer kurzen telefonischen Info vermeiden.

Übrigens: Ein Arbeitsgericht in Thüringen meinte neulich, dass schweisstreibende Arbeiten im Garten während der Krankheit kein Grund für eine fristlose Kündigung seien. (Es wurde dann auch noch ein Attest vorgelegt, wonach der Arzt diese Arbeiten empfohlen hatte:-)




Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

Adresse: RA Michael Borth, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
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