Wann beginnt Lohnwucher?

Lohnwucher und Nachzahlungspflicht
Arbeitsvertrag
Wann beginnt Lohnwucher?

Lohnwucher liegt vor, wenn das Verhältnis zwischen ausgezahltem Lohn und erbrachter Leistung in einem krassen Mißverhältnis stehen und der betroffene Arbeitnehmer darüber hinaus ausgenutzt wurde.

Dieser Tatbestand enthält Wertungen, so dass es nicht immer leicht ist, tatsächlich festzustellen , ob der Tatbestand des Wuchers vorliegt, oder nicht.

Das BUNDESARBEITSGERICHT hat jetzt geholfen, indem es diese Anforderungen konkretisiert:
Danach liegt ein auffälliges Mißverhältnis vor, wenn nicht einmal 2/3 des in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohn erreicht. Maßgeblich sei der Vergleich mit der tariflichen Stunden- und Monatsvergütung ohne Zulagen und Zuschläge.

Durch die Entwicklung des Tariflohnes kann ein ursprünglich angemessener Lohn bei Nichtanpassung mit der Zeit wucherisch werden.

So das Bundesarbeitsgericht.

Wenn nun ein solcher Fall festgestellt wird, ist Handlung geboten. Meist sind in Arbeitsverträgen Ausschlussfristen vorgesehen. Auch können frühere Ansprüche verjähren.

Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

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