Anspruch auf Zusenden des Zeugnisses?
Wie läuft das mit dem Zeugnis?
Wenn der Chef das Zeugnis nicht schickt........
Was passiert eigentlich, wenn der Chef das Zeugnis nicht zusendet? Tatsächlich ist es beim Zeugnis so, dass es sich um eine sogenannte Holschuld handelt.
Ein Anspruch auf Übersendung des Zeugnisses besteht also eigentlich nicht. Aus einer Holschuld kann aber auch eine Bringschuld werden. Beispiel: Der Arbeitnehmer war im Betrieb und wollte das Zeugnis abholen. Dann ist die Firma verpflichtet, das Zeugnis zu übersenden.
Notfalls muss Klage erhoben werden.
Autoreninformation:

RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
Adresse: RA Michael Borth, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
Tel: 0361 64433115
E-Mail: ra.borth@recht-nah.de