Zeugnis schlecht, was tun?
Ihre Rechte, wenn das Zeugnis nicht in Ordnung ist
Das mir übergebene Arbeitszeugnis ist zweideutig. Was kann ich tun?
Als Arbeitnehmer haben Sie einen Anspruch auf eine ordentliches, berufsförderndes Arbeitszeugnis.
Ist ein Zeugnis zweideutig, sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt.
Oft wird dann genau das Gegenteil mit dem Zeugnis bewirkt. Der potentielle neue Chef stolpert über die entsprechend zweideutige Passage und sortiert Ihre Bewerbung aus.
Dieser Folge sind sich viele Menschen nicht bewusst. In einem solchen Fall haben Sie einen Anspruch auf Zeugnisberichtigung, d.h. der Chef muss das Zeugnis neu ausstellen und zwar ohne diese Zweideutigkeit.
Fordern Sie den ehemaligen Chef schriftlich auf, Ihnen ein korrigiertes Zeugnis zu übersenden.
Notfalls kann ein korrigiertes Zeugnis eingeklagt werden.
Autoreninformation:

RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
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