war stets bemüht

Das berufshindernde Zeugnis
Arbeitszeugnis
Arbeitszeugnis

Sie war stets bemüht, die an sie gestellten Anforderungen zu erfüllen....... usw usw....

Wer das in seinem Arbeitszeugnis stehen hat, sollte sofort reagieren.

Natürlich heisst das nichts anderes, als dass man schlechte Leistungen erbracht hat.
Sie haben Anspruch auf eine berufsförderndes, und nicht auf ein berufshinderndes Arbeitszeugnis.

Jeder Arbeitsrichter wird dem Arbeitgeber ins Urteil schreiben, dass eine solche Formulierung nicht zulässig ist.

Übrigens: Es gibt keine Frist, in welcher Sie Ihren Anspruch auf Korrektur eines falschen Zeugnisses korrigieren lassen müssen.



Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

Adresse: RA Michael Borth, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
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