Aufhebungsvertrag und Änderungsvertrag

Sperrfrist und Rechtsverlust
Aufhebungsvertrag
Auhebungsvertrag und Änderungsvertrag

Während der Aufhebungsvertrag dazu führt, dass sämtliche Rechte und Pflichten aus dem
Vertrag (z.B. Arbeitsvertrag) enden, geht der Vertrag nach einem Änderungsvertrag weiter, wenn auch mit anderen Bedingungen.

Inhaltlich ist ein Änderungsvertrag meistens eine Änderungskündigung.

Da bei Änderungskündigungen auch die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten sind, ist dies normalerweise auch beim  Änderungsvertrag zu berücksichtigen.

Da es sich aber nicht um eine einseitige Erklärung handelt, sondern um  eine Vertragsänderung, liegt es im jeweiligen Verhandlungsgeschick, ab wann und zu welchen Konditionen der Vertrag weiter läuft.

Im Zweifel kann der Vertragspartner nicht gezwungen werden, sofort neue Konditionen zu akzeptieren. Auch sollte über eine Vertragsanpassung für den Fall nachgedacht werden, dass "die Zeiten besser werden." Bedenken Sie bitte, dass gerade bei längeren Arbeitsverhältnissen oftmals auch eine Änderungskündigung erst nach Ablauf von 7 Monaten wirken kann.

Dagegen greifen beim  Änderungsvertrag, je nachdem wie er formuliert ist, oftmals ab sofort die neuen Bedingungen. Das ist gut zu überlegen.
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Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

Adresse: RA Michael Borth, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
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