Aufhebungsvertrag und Anfechtung

Wie ein Aufhebungsvertrag zerstört werden kann
Aufhebungsvertrag
Mit einem Aufhebungsvertrag beenden die Vertragsparteien im Arbeitsrecht den bestehenden Vertrag und somit enden auch alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag.

Soweit so gut. Wie ist die Rechtslage aber, wenn der Aufhebungsvertrag unlauter, z.B. durch Drohung zustande gekommen ist? Beispiel: Der Chef unterstellt, es würde einen Fehlbetrag in der Kasse geben und droht mit fristloser Kündigung. Erst dann unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag.
Oder: Der Chef droht Ihnen eine Kündigung an, wenn Sie den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. Er behauptet, dass er einen Kündigungsgrund hätte, was aber nicht den Tatsachen entspricht.

In einem solchen Fall kann man an die ANFECHTUNG des Vertrages wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung (§ 123 BGB) vornehmen.

Achtung: Hier läuft eine Frist von einem Jahr ab Kenntnis!

Haben Sie mit der Anfechtung Erfolg, so ist der Vertrag als von Anfang an nichtig anzusehen. Sie haben dann wieder die gleichen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag wie zuvor. Meistens endet das dann trotzdem mit einem Prozess, da der Chef die Sache bestreitet.

Ihre Chance auf eine Abfindung in solchen Fällen ist aber nicht zu vernachlässigen.

E-Book: Der Aufhebungsvertrag


Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

Adresse: RA Michael Borth, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
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