Optimierung von Aufhebungsverträgen
Damit Sie nicht den gleichen Fehler wie Viele begehen.
Jeder Vertrag kann optimiert werden, auch der Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht.
Viele Betroffene machen hier folgende Fehler:
Anstatt den Vertragsentwurf in Ruhe mitzunehmen, und den Aufhebungsvertrag durch einen Fachmann prüfen zu lassen, wird der Vertrag vorschnell unterschrieben.
Was dann unter dem Strich tatsächlich für den Arbeitnehmer übrig bleibt, ist völlig offen.
Neben der Sperrfristproblematik gibt es leider noch andere Probleme mit der Agentur für Arbeit. Dort prüft man heutzutage sehr genau, ob z.B. die Kündigungsfrist eingehalten worden ist. Ist letzteres nicht der Fall, drohen weitere SANKTIONEN.
Dabei sind auch steuerliche Fragen zu beachten. Es geht aber letztlich entscheidend um Folgendes: Wenn ein Profi für Sie die Vertragsverhandlungen führt, also jemand, der dies jeden Tag macht, ist Ihre Chance dann nicht größer, ein besseres Ergebnis zu erzielen?
Zu den Kosten: Früher war es immer ein Problem, dass die Rechtsschutzversicherung bei Aufhebungsverträgen nicht eintrittspflichtig war. Dies hat sich geändert, nachdem ein Gericht erklärt hat, dass ein Schadensfall auch dann bereits vorliegt, wenn der Arbeitgeber im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag eine Kündigung auch nur androht.
Existiert keine Rechtsschutzversicherung, können Sie mit dem Anwalt immer noch eine Vereinbarung treffen. Ab dem 01.08.2008 ist es sogar nicht einmal mehr ausgeschlossen, dass mit dem Anwalt auch ein Erfolgshonorar vereinbart wird.
Autoreninformation:

RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
Adresse: RA Michael Borth, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
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