Fristlose Kündigung
Warum die fristlose Kündigungen oftmals unwirksam ist.
Ist die fristlose Kündigung überhaupt wirksam?
Nur eine wirksame fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort.
Die meisten fristlosen Kündigungen sind unwirksam.
Was ist, wenn die Kündigung unwirksam ist. Kann ich mich dann nicht getrost zurücklehnen?
Häufigste Fehler
- Die Kündigung erst mal nicht beachten.
- Nicht gleich zur Agentur für Arbeit gehen. (Sanktionen)
Achtung: Lehnen Sie sich auf keinen Fall zurück, sondern werden Sie sofort aktiv!
Schätzungsweise
8 von 10 fristlosen Kündigungen sind unwirksam, aber Sie müssen dagegen vorgehen!
Die fristlose Kündigung ist das letzte Mittel, welches der Arbeitgeber verwenden darf. Meistens sind die Gründe, welche bei der fristlosen Kündigung genannt werden, nicht ausreichend.
Im Arbeitsrecht herrscht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, d.h. es muss immer zunächst versucht werden, das mildere Mittel einzusetzen, z.B. die Abmahnung, oder die ordentliche Kündigung.
Nur in Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber fristlos kündigen. Darüber hinaus muss der Chef dabei die gesetzliche 2-Wochen-Frist einhalten. Verpasst er diese Frist, ist die Kündigung schon deshalb unwirksam. Dies muss aber vom Gericht festgestellt werden!
Wichtige Tipps
- Auf die 3-Wochen-Frist zur Klageerhebung achten, d.h. Sie müssen spätestens nach 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung Klage einreichen (lassen).
- Keinesfalls irgend etwas unterschreiben, was als Verzicht gewertet werden kann.