Die meisten fristlosen Kündigungen sind unwirksam
...was tun bei fristloser Kündigung des Arbeitsvertrages
FRISTLOSE Kündigung, was nun?
Viele Betroffene wissen nicht, dass fristlose Kündigungen oftmals nur aus taktischen Gründen ausgesprochen werden.
Der Arbeitnehmer bekommt Angst und der Arbeitgeber verbessert seine Rechtsposition.
Landet das Ganze beim Gericht, muss sich der ArbG oftmals sagen lassen, dass die fristlose Kündigung unwirksam ist.
Was also tun bei Fristloser Kündigung.
Auf jeden Fall vom Fachmann prüfen lassen und die 3-Wochen-Frist des ArbGG beachten.
Ist diese Frist abgelaufen, dann sieht es meist schlecht aus.
Sie können zwar selbst eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen, da in der ersten Instanz kein Anwaltszwang herrscht. Aber wegen der Waffengleichheit rate ich davon ab.
Ihr Chef ist mit Sicherheit anwaltlich beraten und Sie sollten sich auch beraten lassen.
Ziel im Prozess ist dann oftmals der Abschluss eines vernünftigen Abwicklungsvertrages, so dass Sie auf keinen Fall Sanktionen bei der Agentur für Arbeit haben.
Autoreninformation:

RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
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