Fall "Emmely" entschieden

"Bagatellkündigung"
Fristlose Kündigung
In den Medien wurde in letzter Zeit das Thema "Bagatellkündigung" heiß diskutiert.
Auch in der Onlinekanzlei wurde bereits ein Artikel veröffentlicht.
Nun hat das Bundesarbeitsgericht den wohl derzeit bekanntesten Fall entschieden...
Völlig überraschend hob das Bundesarbeitsgericht die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und erklärte die Kündigung von "Emmely" für unwirksam.

Überraschend ist diese Entscheidung deswegen, weil in der Vergangenheit nahezu alle Kündigungen wegen "Bagatelldelikten", wie z.B. der Diebstahl geringwertiger Sachen, für wirksam erklärt wurden.

In diesem Fall wurde die Kassiererin Emely gekündigt, da sie Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlug.

Die Arbeitgeberin kündigte, da das Vertrauen in die Kassiererin nun zerstört sei.
Die Vorinstanzen (Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht) folgten der Ansicht der Arbeitgeberin-
wie auch die anderen Arbeitsgerichte in ähnlichen Fällen zuvor.

Nun kam die überraschende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts-
die Kündigung ist unwirksam. Das Vertrauen sei nicht endgültig zerstört.

Als Begründung führte das Gericht aus, dass nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Kündigung wegen einem einmaligen Delikt nicht verhältnismäßig sei. Es läge nur eine "erhebliche Pflichtwidrigkeit" vor. Außerdem war der Schaden sehr gering.
Folge der Entscheidung ist, dass "Emmely" nun wieder beschäftigt werden muss.

Nach dem Urteil sagte sie in einem Interview, sie sei "überwältigt".
Die Anwältin der Gegenseite kann die Entscheidung nicht nachvollziehen.

Es bleibt mit Spannung abzuwarten, wie die Arbeitsgerichte in Zukunft bei "Bagatellkündigungen" entscheiden werden- ob eine Wandelung der bisherigen strengen Rechtssprechung folgt oder ob dies eine "Ausnahmeentscheidung" aufgrund der langen Betriebszugehörigkeit war.


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RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

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