Private Mails am Arbeitsplatz

Fristlose Kündigung gerechtfertigt?
Fristlose Kündigung
Gehören Sie zu den Menschen die einen Großteil ihrer Kommunikation via E- Mail abwickelt?
Wie verlockend mag es dann auch noch sein, wenn sie einen Arbeitsplatz am Firmen- PC haben.
Aber Vorsicht ist geboten!
Das Landesarbeitsgericht Hannover hat es wieder ein mal bestätigt:

Wer private Mail während der Arbeitszeit beantwortet, muss mit einer fristlosen Kündigung, und dies sogar ohne vorherige Abmahnung, rechnen.

Auch zuvor hat das Bundesarbeitsgericht schon mehrfach festgestellt, dass es eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflicht ist, während der Arbeitszeit private E- Mails zu beantworten. 

Hintergrund ist folgender:

Wenn man am Arbeitsplatz private Mails schreibt, verbraucht dies teilweise nicht unerheblich die Arbeitszeit. Die private Nutzung des Internets dürfe die Erbring der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung nicht erheblich beeinträchtigen, so das BAG.

Klare Vorschriften für die Internetnutzung- auch während der Pausen- können viel Streit ersparen!

Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

Adresse: RA Michael Borth, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
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