Kündigung
Wenn Ihre Kündigung unwirksam ist, so kann das eine Chance auf viel Geld für Sie sein!
Wenn Sie eine Kündigung erhalten, so kann diese unwirksam sein. Die Frage lautet dann oftmals: Macht es Sinn, gegen die Kündigung vorzugehen?
Die Erfahrung zeigt: Im Arbeitsrecht gibt es fast keine aussichtslosen Fälle.
Was tun bei Kündigung? Kann ich gegen die Kündigung etwas unternehmen?
Es macht fast immer Sinn, gegen eine Kündigung vorzugehen, um seine Rechte zu sichern.
Häufigste Fehler
- Klagefrist versäumen.
- Auf mündliche Zusagen vertrauen!
- Keinen Anwalt einschalten.
- Schwammige Vereinbarungen treffen.
- Den Aussagen der Gegenseite blind vertrauen!
Durch eine Kündigung soll das bestehende Arbeitsverhältnis durch einseitige Erklärung zu einem bestimmten Stichtag beendet werden, mit der Folge, dass keine Rechte mehr aus dem Arbeitsverhältnis mehr hergeleitet werden können.
Die Kündigung muss wirksam sein! Ist die Kündigung unwirksam, haben Sie eine Chance auf ABFINDUNG!
Habe ich Anspruch auf Abfindung? Diese Frage stellt sich oft, aber eine Abfindung gibt es nicht automatisch. Sie müssen im Zweifel innerhalb der 3-Wochen-Frist Klage beim Arbeitsgericht einreichen (lassen). Ansonsten erlöscht z.B. das Recht, die Kündigung auf Sozialwidrigkeit durch das Gericht überprüfen zu lassen.
Macht es Sinn, selbst Klage beim Arbeitsgericht einzureichen?
Denken Sie dabei an den Grundsatz der Waffengleichheit. Ihr Chef wird im Zweifel ebenfalls von Rechtsanwälten beraten. (vielleicht auch nur im Hintergrund)
Wichtige Tipps
- 3-Wochen-Frist für Verhandlungen ausnutzen
- Auf jeden Fall Klage erheben
- Alle Streitfragen im Zusammenhang mit der Kündigung regeln
- Einigung vom Gericht protokollieren lassen