Abmahnung und Kündigung wegen Krankheit Teil I

Allgemeine Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung
Kündigung

Viele Arbeitnehmer sind besorgt, dass sie wegen einer längeren Krankheit oder häufigen Kurzerkrankungen abgemahnt werden oder gar ihren Job verlieren.

Eine Abmahnung wegen einer Krankheit an sich, ist nicht möglich.


Hintergrund ist folgender: Eine Abmahnung soll dazu dienen, den Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten aufmerksam zu machen und somit eine Besserung zu bewirken. Bei einer Krankheit ist dies jedoch kaum möglich. Schließlich kann man nicht von einem Menschen verlangen, weniger oder nicht mehr krank zu sein. Daher scheidet eine krankheitsbedingte Abmahnung aus.

Anders sieht es mit der Kündigung aus. Diese ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Arbeitsgerichte legen enge Maßstäbe an die Rechtmäßigkeit einer krankheits-bedingten Kündigung.

Unterliegt ein Arbeitsverhältnis dem Kündigungsschutzgesetz, so muss natürlich ein Kündigungsgrund vorliegen. Die Krankheitsbedingte Kündigung ist ein Unterfall der personenbedingten Kündigung. Die Krankheit ist aber nur ein zulässiger Kündigungsgrund, wenn dadurch die Arbeitsleistung nicht mehr wie geschuldet erbracht werden kann. 

Weitere Voraussetzung, die die Rechtssprechung an eine krankheitsbedingte Kündigung stellt, ist zunächst eine negative Gesundheitsprognose. Das bedeutet, dass davon auszugehen ist, dass Sie in Zukunft wieder erkranken werden bzw. krank bleiben werden. 


Auch muss der Arbeitgeber darlegen, dass die krankheitsbedingten Fehlzeiten zu Beeinträchtigungen seiner betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Interessen führen. 

Abschließend muss eine Interessenabwägung zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteresse ergeben, dass es ihrem Arbeitgeber nicht weiter zugemutet werden kann das Arbeitsverhältnis bestehen zu lassen.

Eine Kündigungsschutzklage ist hier sehr ratsam, da der Arbeitgeber das Vorliegen all dieser Voraussetzungen vor Gericht darlegen muss.

Wichtig:                                                                                                                            Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass man während der Krankheit nicht gekündigt werden kann. Dies ist jedoch falsch!                                                                                                         

Der Arbeitgeber kann auch während der Arbeitsunfähigkeit kündigen!




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RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

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