BEM und Kündigung

Was bitte ist BEM?
Kündigung
"BEM" und Kündigung,oder warum das betriebliche Eingliederungsmanagement nicht zu unterschätzen ist.

Zunächst einmal, was bitte schön ist BEM und wo ist das geregelt?

BEM, das betriebliche Eingliederungsmanagement ergibt sich aus § 84 SGB IX. Aus dieser Vorschrift ergibt sich, was zu tun ist, wenn jemand länger krank ist und anschließend wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden soll.
Es gab und gibt Stimmen bei Personalchefs, dass man diese Vorschrift vergessen könne.
Aber das ist nicht ungefährlich.

Es gibt inzwischen Urteile, welche knallhart die Anwendung des BEM vorschreiben. So sagt das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, dass eine Kündigung wegen Krankheit unwirksam ist, wenn das BEM überhaupt nicht in Betracht gezogen worden ist.

Also ACHTUNG: Prüfen Sie für sich, ob in Ihrer Firma das Betriebliche Eingliederungsmanagement ernst genommen wird, oder nicht.

Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

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