Gespräche über das Gehalt

to do and not to do
Kündigung
Natürlich interessiert es uns, was unsere Arbeitskollegen verdienen.
Doch ist es erlaubt darüber zu reden?
Hierüber hatte das Landesarbeitsgericht Mecklenburg - Vorpommern zu entscheiden.
In dem Fall hatte ein Arbeitnehmer mit seinem Kollegen über sein Gehalt gesprochen, obwohl in seinem Arbeitsvertrag eine Verschwiegenheitsklausel enthalten war.

Solch eine Klausel ist nach dem LAG Mecklenburg- Vorpommern unwirksam.
Begründet wird dies damit, dass ein Arbeitnehmer die Möglichkeit haben muss eine Ungleichbehandlung entdecken zu können. Dies beruht auf dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Ein Arbeitnehmer muss also mit seinen Kollegen über sein Gehalt reden dürfen um eventuelle Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nachweisen zu können.
Wird dies verhindert, so liegt sogar ein Grundrechtsverstoß vor.
Daher sind solche Verschwiegenheitsklauseln unwirksam.

Ein "Verstoß" gegen diese Verschwiegensheitspflicht darf also nicht mit einer Abmahnung oder gar Kündigung geahndet werden.

Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

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