Insolvenz als Kündigungsgrund

Wenn dem Arbeitgeber der Bankrott droht...
Kündigung
Vor allem jetzt in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten gehen viele Unternehmen insolvent.
Eine Insolvenz bedeutet meist den Verlust zahlreicher Arbeitsplätze.
Doch was bedeutet die Insolvenz für den einzelnen Arbeitnehmer?
Natürlich gilt auch während des Insolvenzverfahrens das Arbeitsrecht, also auch der normale Kündigungsschutz.

Ein Insolvenzverfahren bedeutet nicht zwangsweise das Ende des Unternehmens, denn auch 
in einem Insolvenzverfahren können Unternehmen gerettet werden.

Die Insolvenz selbst ist kein Kündigungsgrund.

Als Kündigungsgründe kommen nur die typischen Kündigungsgründe- verhaltensbedingt, personenbedingt oder betriebsbedingt in Frage.

Während des Insolvenzverfahrens beruft sich der Arbeitgeber dann zumeist auf betriebsbedingte Gründe. Hierbei muss er allerdings deutlich machen, dass der Arbeitsplatz tatsächlich weggefallen ist. Er kann als Kündigungsgrund nicht nur die Insolvenz nennen.

Eine Besonderheit im Insolvenzverfahren besteht in der Kündigungsfrist. Diese beträgt hier nur maximal drei Monate. Gegen eine Kündigung während des Insolvenzverfahrens, können Sie sich normal im Wege der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht wehren.

Gerade angesichts der Problematik einer eventuellen anschließenden Betriebsübernahme durch Dritte macht es oftmals auch Sinn, zunächst einmal aus Fristwahrungsgründen Kündigungsschutzklage zu erheben.


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RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

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