Kündigung, -nicht ohne meine Abfindung

Kündigung und Abfindung
Kündigung
Nicht ohne meine Abfindung

Öftersbekommt der Anwalt zu hören, dass man sich nicht mit seinem Chefherumstreiten wolle und dass der Chef gesagt habe, wenn man bis zumSchluss ordentlich arbeite, würde es auch eine Abfindung geben.

AberAchtung: Ist die 3-Wochenfrist zur Erhebung der Kündigungsschutzklageerst einmal herum, und haben Sie keine verbindliche Vereinbarunggetroffen, ist die Abfindung oft nur Illusion.
Meine Empfehlung: Selbst die 3-Wochenfrist dazu ausnutzen, über die Abfindung zu verhandeln.

Bekanntlich kann ja auch schon in der Kündigung die Abfindung zugesagt werden. Ist dies nicht der Fall, muss eine vertragliche Regelung her.

Oft kam schon die bitter Enttäuschung, wenn der Chef im Nachhinein nicht mehr an irgendeine Zusage erinnern konnte.

Bessere Ergebnisse erhalten Sie in der Regel, wenn Sie von vorneherein einen Anwalt einschalten, der für Sie das meiste herausholt.

Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

Adresse: RA Michael Borth, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
Tel: 0361 64433115
E-Mail: ra.borth@recht-nah.de
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