Kündigung durch Insolvenzverwalter
Anwaltstipp
Wenn der Insolvenzverwalter kündigt:
Leider kommen immer wieder Meldungen über die Insolvenz von Unternehmen.
Jetzt hat es z.B. PRAKTIKER erwischt.
Sie sollten wissen, dass der Insolvenzverwalter nicht an die langen gesetzlichen .......
... Kündigungsfristen gebunden ist. Nach der Insolvenzordnung braucht er maximal eine 3 MOnatsfrist einhalten, auch wenn die gesetzliche Frist wesentlich länger wäre.
Soll man sich nun gegen solche Kündigungen wehren, und wenn ja, warum eigentlich. Meistens ist doch aus der Masse sowieso nichts zu holen.
Es gibt einen einfachen Grund: Im Hintergrund wird durch den Insolvenzverwalter regelmäßig mit Investoren verhandelt. Wenn Sie nun irgendwelche Rechte gegen diese Investoren geltend machen möchten, z.B. aus § 613 a BGB, dann darf das Arbeitsverhältnis nicht bereits beendet sein, wenn es zur Übernahme kommt. Deshalb empfehle ich, gegebenenfalls aus Fristwahrungsgründen, sofort nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage zu erheben.
Wenn sich nachher herausstellt, dass es keine Firmenübernahme gibt, können Sie Ihre Klage ohne weiteres zurück ziehen. Es geht hier um Ihr Geld. Eine Klage gegen einen Insolvenzverwalter kann auch Sinn machen, selbst wenn ein Sozialplan besteht. Manchmal ist mehr herauszuholen.
Autoreninformation:
RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
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