Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages
Kann ein befristeter Arbeitsvertrag gekündigt werden?
Bei der Frage, ob man einen befristeten Arbeitsvertrag kündigen kann, muss man differenzieren und zwar zwischen fristloser Kündigung und ordentlicher Kündigung.
1.) Eine fristlose Kündigung ist immer möglich. Diese kann auch nichtvertraglich ausgeschlossen werden. Eine fristlose Kündigung ist dannzulässig, wenn das Vertrauensverhältnis derart gestört ist, dass einFesthalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.
2.) Eine ordentliche Kündigung ist dagegen im Zweifel nur zulässig,wenn dies vertraglich vereinbart worden ist. Mit anderen Worten: Stehtim Vertrag nichts zur Kündigungsmöglichkeit, so ist eine ordentlicheKündigung des befristeten Arbeitsvertrages nicht möglich. KurioseFolge: Durch einen befristeten Arbeitsvertrag hat der Arbeitnehmer dannunter Umständen einen besseren Kündigungsschutz, als bei einemunbefristeten Arbeitsvertrag.
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RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
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