Kündigung und Abfindung

...wenn ich das gewusst hätte
Kündigung
Wenn ich das gewusst hätte...
Erfahrungsbericht eines gutgläubigen Arbeitnehmers

Am Anfang sah alles gut aus. 100.000 € Abfindung stand auf dem Angebot des Arbeitgebers für den Verlust des Arbeitsplatzes.

Da brauchte der Arbeitgeber nicht viel zu sagen und der Aufhebungsvertrag wurde unterschrieben.
Wenn ich gewusst hätte, dass man mir fast 50.000 € Steuern abzieht, dann hätte ich das nicht gemacht, lautet dann die spätere Aussage des Betroffenen.

Und neben der Sperre hat das Arbeitsamt auch noch das Ruhen der Leistungsbezüge angeordnet. Jetzt soll ich meine Abfindung verbrauchen und bekomme kein Geld von der Agentur für Arbeit.

Solche, oder so ähnliche Aussage höre ich oft von Betroffenen. Mein Anwaltstipp auch trotz der neuen Dienstanweisung der Agentur für Arbeit für Aufhebungsverträge.

Vertrauen Sie keineswegs auf die Aussage Dritter, sondern machen Sie das Ganze von vorneherein wasserdicht.

Vielleicht lesen Sie mein kostenfreies E-Book dazu?


Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

Adresse: RA Michael Borth, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
Tel: 0361 64433115
E-Mail: ra.borth@recht-nah.de
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