Kündigung und Arbeitsplatzgarantie
Was ist eine Arbeitsplatzgarantie wert?
Kündigung und Arbeitsplatzgarantie
Die jetzigen Zeiten führen oftmals dazu, dass der Chef den Arbeitnehmern Zugeständnisse abringt, mit Hinweis darauf, dass man die Arbeitsplätze sichern wolle.
Manchmal steht dann sogar oben drüber: ARBEITSPLATZGARANTIE
Aber bei diesen Vereinbarungen ist aus mehreren Gründen Obacht geboten! Zum einen fehlt es oftmals an einer Klausel, welche Kürzungen wieder rückgängig macht, wenn es der Firma besser geht. Zum anderen ist die Arbeitsplatzgarantie manchmal nicht das Papier wert, auf welchem sie steht.
So heißt es z.B. in einer solchen Arbeitsplatzgarantie: sollte aus betrieblichen Gründen die vereinbarte Arbeitszeit herabgesetzt werden müssen, so soll die Arbeitsplatzgarantie keine Gültigkeit mehr haben. (sinngemäß)
Die Frage ist dann immer noch, ob so eine Klausel, in einem vorformulierten Standardvertrag, welcher für alle gelten soll, überhaupt wirksam ist. Hier habe ich meine Zweifel.
Auf jeden Fall gilt wie im wahren Leben: "Es ist nicht immer drin, was draussen dransteht", auch bei der Arbeitsplatzgarantie.
Also Vorsicht!
Autoreninformation:

RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
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