Kündigung und Weiterbeschäftigung

Kündigung und Gerichtstermin
Kündigung
Beendigung Arbeitsverhältnis und später Gerichtstermin

Frage einer Betroffenen: Ich wurde zum 31.07.2009 gekündigt. Die Gerichtsverhandlung im Kündigungsschutzverfahren ist aber erst im September.

Habe ich ein Recht darauf, bis dahin zu arbeiten?

Antwort von RA Borth:

Da der Arbeitgeber davon ausgeht, dass die Kündigung wirksam ist und diese Frage ja gerade streitig ist, wird der Arbeitgeber Sie im Zweifel nicht arbeiten lassen. Er muss dies auch nicht.
Allerdings läuft der Arbeitgeber Gefahr, dass er Ihren Lohn später auch trotz Nichtarbeit nachzahlen muss.

Aus diesem Grunde stimmt der Arbeitgeber insbesondere bei längeren Gerichtsverfahren oftmals einem sogenannten Prozessarbeitsverhältnis zu.

Liegt ein solches nicht vor, müssen Sie aber nicht arbeiten und haben gleichwohl die Chance, Ihren Lohn (oder die Lohndifferenz zum Arbeitslosengeld) zu erhalten.



Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

Adresse: RA Michael Borth, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
Tel: 0361 64433115
E-Mail: ra.borth@recht-nah.de
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