Kündigung vor Antritt der Stelle

Ist dies möglich?
Kündigung
Folgende Situation:

Soeben haben sie einen Arbeitsvertrag unterschrieben.
Doch dann- noch bevor Sie die Stelle antreten- kommt das Angebot von ihrem "Wunscharbeitgebers."

Ist es nun möglich den ersten Arbeitsvertrag noch vor Arbeitsbeginn zu kündigen?
Sowohl der Arbeitgeber, als auch der Arbeitnehmer kann den Arbeitsvertrag grundsätzlich schon vor Arbeitsbeginn kündigen.

Wichtig zu wissen ist jedoch, dass auch hier die gesetzlichen Kündigungsfristen- in der Regel 4 Wochen- gelten. Wenn man diese einhält, ist eine Kündigung kein Problem.

Läuft diese Frist schon vor Arbeitsbeginn aus, ist der Arbeitsvertrag hinfällig.

Wenn die Frist erst nach Arbeitsbeginn ausläuft, hat man die Möglichkeit den Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag zu bitten. Damit erhält man die Möglichkeit schon vor der 4- Wochen- Frist aus dem Arbeitsverhältnis aus zu scheiden.

Wichtig!
Lässt sich der Arbeitgeber nicht auf den Aufhebungsvertrag ein, ist die Einhaltung der Kündigungsfrist wichtig!

Es reicht also nicht den Arbeitgeber kurzfristig darüber zu informieren, dass Sie die Stelle nicht antreten werden.

Durch den Arbeitsvertrag haben Sie sich zur Arbeitsleistung verpflichtet.
Diese Pflicht besteht auch während der Kündigungsfrist noch. Arbeiten sie nicht, begehen Sie folglich eine Pflichtverletzung und machen sich schadenersatzpflichtig.
In der Praxis wird es jedoch schwierig für den Arbeitgeber sein, genau darzulegen, welche Schäden ihm dadurch entstanden sind. Sie hätten in der Probezeit ja auch mit einer 14-tägigen Frist kündigen können. Wo ist dann der Schaden des Arbeitgebers?

Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

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