Kündigung wegen Krankheit- Teil III
Krankheitsbedingte Leistungsminderung als Kündigungsgrund
In den vorangegangenen Artikeln ging es um Fälle in denen ein Arbeitnehmer gekündigt wurde, da er aufgrund der Krankheit nicht zur Arbeit erscheinen konnte.
Nun geht es darum, was passiert, wenn der Arbeitnehmer zwar zur Arbeit erscheint, aber aufgrund einer Krankheit erheblich hinter seiner gewöhnlichen Arbeitsleistung zurück bleibt.
Eine Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung ist unter bestimmten Umständen zulässig.
Es muss zunächst wieder eine negative Gesundheitsprognose vorliegen. Die vergangene erhebliche Leistungsminderung muss verdeutlichen, dass auch in der Zukunft erhebliche Leistungsbeeinträchtigungen zu erwarten sind.
Liegt eine erheblich Leistungsminderung vor, so ist meistens auch von einer erheblichen Beeinträchtigung der Arbeitgeberinteressen auszugehen.
Tipp: Eine solche Beeinträchtigung liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz, der seiner Leistungsminderung entspricht, eingesetzt werden kann.
Im Kündigungsschutzverfahren, muss der Arbeitgeber darlegen, dass ein solcher Arbeitsplatz nicht existiert.
Können Sie das Gegenteil nachweisen und dem Gericht darlegen, dass es in dem Unternehmen einen solchen Arbeitsplatz gibt, hat eine Klage große Erfolgsaussichten.
Autoreninformation:

RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
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