Kündigung wegen Kritik am Arbeitgeber?

Eine interessante Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes
Kündigung
Meinungsfreiheit contra Firmeninteressen
Kündigung wegen whistleblowing?
Die Meinungsfreiheit der Arbeitnehmer muss geschützt werden. Daher dürfen Mitarbeiter, die auf Missstände von öffentlichem Interesse in Ihrem Unternehmen aufmerksam machen (sog. Whistleblower), nicht deswegen gekündigt werden.

Eine Kündigung wäre ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention.

Im vorliegenden Fall erstattete eine Altenpflegerin Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber, einen Klinikbetreiber, da er zu wenig Personal habe und somit nicht alle Bewohner des Pflegeheims ordnungsgemäß versorgen könne.

Daraufhin erhielt sie die fristlose Kündigung. Gegen diese wehrte sich die Arbeitnehmerin vor den deutschen Arbeitsgerichten. Diese hielten die Kündigung für wirksam.

Der EGMR sah jedoch darin eine Verletzung der Meinungsfreiheit und sprach der Arbeitnehmerin 15.000 € Entschädigung zu.

Der EGMR begründete sein Urteil unter anderem damit, dass hier das öffentliche Interesse an der Aufklärung hoch gewesen sei, da es schließlich um die institutionelle Altenpflege geht.

Wie wir einmal mehr sehen können, muss der Rechtsweg nicht bei den deutschen Gerichten enden.

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RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

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