Kündigung wegen politischer Gesinnung

Ist eine Kündigung zulässig?
Kündigung
Die politisch-extremen Gruppen haben in den letzten Jahren immer mehr Zulauf erfahren.
Sowohl die rechts- als auch die linksextreme Seite ist deutlich stärker geworden.

Doch kann sich eine politische Gesinnung auch im Arbeitsleben auswirken?

Ist eine Kündigung wegen der politischen Gesinnung zulässig?
Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer nicht wegen seiner politischen Gesinnung gekündigt werden.

Die Kündigung ist nur gerechtfertigt, wenn durch die politische Betätigung die Arbeitstätigkeit beeinflusst wird, also eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten vorliegt.

Bei einer Unzulässigkeit der Kündigung bleibt es selbst dann, wenn sich der Arbeitnehmer beispielsweise in seiner Freizeit an Aufmärschen oder rechten "Gedenkfeiern" beteiligt- solange dies keine Auswirkung auf seine Arbeitsleistung hat.

Eine Kündigung ist gerechtfertigt, wenn die politische Betätigung im Betrieb stattfindet und dadurch den Betriebsfrieden ernstlich und schwer schädigt.

Eine abstrakte Gefährdung reicht jedoch nicht- der Betriebsablauf muss konkret gefährdet und die Arbeitspflicht verletzt sein.


Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

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